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UVV - Unfallverhütungsvorschrift

Unser Service für Ihren betrieblichen Arbeitsschutz.

Wussten Sie, dass die Unfallverhütungs-
vorschriften der Berufsgenossenschaften den Unternehmer verpflichten, bei allen gewerblich zugelassenen Fahrzeugen mindestens einmal im Jahr eine Prüfung auf Betriebssicherheit machen zu lassen?

Wir unterstützen Sie mit unserer UVV-Fahrzeugkontrolle, Ihr Fahrzeug zuverlässig auf die vorgeschriebene Betriebssicherheit zu überprüfen.

Was ist die UVV-Fahrzeugkontrolle?

Bei den in den Unfallverhütungsvorschriften festgelegten Fahrzeugkontrollen prüfen Sachkundige die Fahrzeuge auf ihren betriebssicheren Zustand.1


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Geregelt ist die Fahrzeugkontrolle in §57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (DGUV-Vorschrift 70).

Verkehrssicherheit ist nicht Betriebssicherheit.

Bei der UVV-Fahrzeugkontrolle werden sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Arbeitssicherheit des Fahrzeugs geprüft.

Die Prüfung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs gilt als erbracht, wenn ein mängelfreies Ergebnis einer Hauptuntersuchung vorliegt oder bei einer Inspektion keine Mängel festgestellt wurden.

Um auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit alle Anforderungen zu erfüllen, müssen zusätzliche Prüfpunkte abgearbeitet und dokumentiert werden (z.B. Bremswirkung, Warnkleidung, Anhängerzugvorrichtungen, Vorrichtungen zur Ladungssicherung.)

Bei Fahrzeugen mit einem verlängerten Serviceintervall von mehr als zwölf Monaten muss die UVV-Fahrzeugkontrolle separat erfolgen. In solchen Fällen erinnern wir Sie nach einer von uns ausgeführten UVV-Prüfung an die Fälligkeit der Folgeprüfung.

Was wird geprüft?
Bei der Fahrzeugkontrolle überprüfen wir arbeitssicherheitsrelevante Faktoren, u.a.:

  • bewegliche An- und Aufbauten
  • den Zustand der Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung
  • sofern vorhanden: Anhängerzug-
    vorrichtung, Dachgepäckträger, Zustand des Fahrtenschreibers

  

Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand.

Wenn Sie die UVV-Fahrzeugkontrolle mit einer Inspektion, der HU, der Überprüfung der Fahrerlaubnis oder dem im Frühjahr bzw. Herbst fälligen Reifenwechsel verbinden, profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen. Insbesondere in Kombination mit der ohnehin einmal jährlich fälligen Inspektion ist das Angebot der gelichzeitigen UVV-Kontrolle besonders attraktiv.

Ihre Vorteile:

  • deutlich reduzierte Anzahl von Prüfpunkten
  • Zeit- und Kostenersparnis
  • vereinfachte Terminierung und Dokumentation
  • dank rechtzeitiger Erinnerung alle erforderlichen Termine im Blick
  • festgestellte Mängel könne sofort beseitig werden

Sprechen Sie uns an.

Gerne können wir die Prüfung bei Ihrem nächsten Termin in unserem Hause, z.B. beim nächsten Radwechsel, mit erledigen oder aber einen separaten Termin vereinbaren.

Sie erhalten von uns den erforderlichen Nachweis sowie die Prüfplakette.

Welche Folgen hat eine Missachtung der Kontrollpflicht?

Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift trägt der Fahrzeughalter bzw. der Arbeitgeber die Verantwortung. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Sollte sich im Zusammenhang mit einem Dienstwagen ein Arbeitsunfall ereignen, der auf eine Missachtung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zurückzuführen ist, kann die Berufsgenossenschaft unter Umständen die Versicherungsleistung verweigern.